Inhalt
Spezialgebiete
Freie Berufe
Der Gesetzgeber versteht unter dem Begriff alle Personen oder Unternehmen, die per Definition kein Gewerbe betreiben und somit auch nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
Handel und Gewerbe
Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei Buchhaltung und Co.
Immobilien
Gerne informieren wir Sie über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienkaufes zur Eigennutzung oder zur Vermietung.